PPWR – Verpackungsinformationen gemäß VO (EU) 2025/40
Verpackung mit Verantwortung
Die europäische Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 – kurz PPWR – bringt neue Anforderungen an Verpackungen, Verpackungskennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Informationspflichten und die erweiterte Herstellerverantwortung mit sich. CD-LUX bereitet sich frühzeitig und strukturiert auf diese Anforderungen vor. Unser Ziel ist es, unseren Kunden eine klare, transparente und zugleich händlerfreundliche Lösung für zukünftige Verpackungs- und Compliance-Informationen bereitzustellen.

PPWR als Teil unserer Verantwortung!
CD-LUX begleitet die Umsetzung der PPWR strukturiert und arbeitet hierzu mit externen Fachpartnern, unter anderem
Carbon x solutions, zusammen.
Neutrale QR-Code-Lösung für Händler
CD-LUX setzt künftig auf eine QR-Code-Lösung für Verpackungs- und Compliance-Informationen. Die sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung erfolgt bewusst zurückhaltend und händlerfreundlich.
PPWR gemäß VO (EU) 2025/40:
[QR-Code]
Der QR-Code führt auf eine neutrale Informationsseite: www.ppwr-data.eu
Händlerkennzeichnung
bleibt erhalten
Ihre Kunden- und Händlerangaben bleiben weiterhin sichtbar. CD-LUX ergänzt die Verpackung lediglich um eine neutrale PPWR-Kennzeichnung per QR-Code. Die weiterführenden Verpackungs- und Compliance-Informationen können digital bereitgestellt werden – dezent, händlerfreundlich und ohne prominente Lieferantenkennzeichnung auf dem Produkt.

Transparente Compliance-Informationen
Über die digitale Informationsseite können künftig für einzelne Verpackungen zusätzliche Informationen wie Materialzusammensetzung, Recyclinghinweise oder weitere regulatorische Angaben bereitgestellt werden. Die Inhalte werden übersichtlich aufbereitet und können direkt über den QR-Code abgerufen werden.
Verantwortlich für Verpackungs- und Compliance-Informationen
CD-LUX GmbH
Industriestraße 8
93455 Traitsching-Wilting
info@cd-lux.de
Weitere Unternehmensangaben finden Sie in unserem Impressum.
Hinweis: Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der VO (EU) 2025/40 und dienen der allgemeinen Information. Viele technische Detailvorgaben und Durchführungsrechtsakte befinden sich noch in der weiteren Ausgestaltung. Die Inhalte ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte prüfen Sie Ihre individuellen Pflichten im Einzelfall mit Ihren zuständigen Fachberatern.
Haben Sie Fragen zur PPWR?
Dann rufen Sie uns bitte an. Wir freuen uns über Ihren Anruf und beraten Sie gerne persönlich.
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