PPWR – Verpackungsinformationen gemäß VO (EU) 2025/40
Verpackung mit Verantwortung 

Die europäische Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 – kurz PPWR – bringt neue Anforderungen an Verpackungen, Verpackungskennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Informationspflichten und die erweiterte Herstellerverantwortung mit sich. CD-LUX bereitet sich frühzeitig und strukturiert auf diese Anforderungen vor. Unser Ziel ist es, unseren Kunden eine klare, transparente und zugleich händlerfreundliche Lösung für zukünftige Verpackungs- und Compliance-Informationen bereitzustellen. Dabei setzen wir auf eine neutrale QR-Code-Lösung, über die relevante Informationen zur jeweiligen Verpackung digital bereitgestellt werden können – sachlich, nachvollziehbar und so unauffällig wie möglich in der Produktgestaltung.

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PPWR als Teil unserer Verantwortung!

Recyclingfähigkeit unserer Verpackungslösungen
Transparenter Materialeinsatz
Transparente Compliance-Informationen
Digitale Informationsbereitstellung
Klare Informationen innerhalb der Lieferkette
Kontinuierliche Prozessoptimierung

CD-LUX begleitet die Umsetzung der PPWR strukturiert und arbeitet hierzu mit externen Fachpartnern, unter anderem
Carbon x solutions, zusammen.

Neutrale QR-Code-Lösung für Händler

CD-LUX setzt künftig auf eine neutrale QR-Code-Lösung für Verpackungs- und Compliance-Informationen. Die sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung erfolgt bewusst zurückhaltend und händlerfreundlich. 

 

PPWR gemäß VO (EU) 2025/40:
[QR-Code]
Der QR-Code führt auf eine neutrale Informationsseite: www.ppwr-data.eu

Über den QR-Code werden weiterführende Informationen zur jeweiligen Verpackung, zu Material, Recyclingfähigkeit, Nachhaltigkeit und Compliance bereitgestellt. Damit schafft CD-LUX eine transparente Informationslösung für Händler, Auftraggeber und Endkunden.

Ihre Kundenkennzeichnung bleibt erhalten

Auch künftig bleibt der Werbemittelhändler, Auftraggeber oder Kunde sichtbar auf dem Produkt – zum Beispiel mit der Angabe:

Muster GmbH
Musterstraße 1
D-12345 Musterstadt

Damit bleibt Ihr Unternehmen gegenüber Ihrem Kunden weiterhin sichtbar. Gleichzeitig können die relevanten Verpackungs- und Compliance-Informationen digital, strukturiert und nachvollziehbar bereitgestellt werden.

Händlerkennzeichnung
bleibt erhalten

Ihre Kunden- und Händlerangaben bleiben weiterhin sichtbar. CD-LUX ergänzt die Verpackung lediglich um eine neutrale PPWR-Kennzeichnung per QR-Code. Die weiterführenden Verpackungs- und Compliance-Informationen werden digital bereitgestellt – dezent, händlerfreundlich und ohne prominente Lieferantenkennzeichnung auf dem Produkt.

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Händlerfreundlich und bewusst dezent

Uns ist bewusst, dass eine sichtbare Hersteller- oder Lieferantenangabe auf individuell gestalteten Werbeartikeln für Händler sensibel sein kann. Deshalb wurde die CD-LUX-Lösung so angepasst, dass auf der Verpackung selbst keine prominente CD-LUX-Nennung erforderlich ist. Stattdessen erfolgt die sichtbare Kennzeichnung neutral über einen QR-Code mit sachlicher PPWR- bzw. Verpackungsinformation. Die vollständigen Informationen werden digital über die hinterlegte Informationsseite bereitgestellt. So verbinden wir regulatorische Anforderungen mit einer möglichst komfortablen und praxistauglichen Lösung für unsere Händler und Auftraggeber.

Transparen­te Compliance-Informationen

Über die digitale Informationsseite können künftig weiterführende Informationen zur jeweiligen Verpackung bereitgestellt werden. Dazu zählen unter anderem Angaben zu den eingesetzten Verpackungsmaterialien, zur Recyclingfähigkeit, zu Nachhaltigkeitsaspekten sowie zu relevanten Compliance- und regulatorischen Informationen. Auch Hinweise zur verantwortlichen Stelle und weitere verpackungsbezogene Informationen können dort strukturiert hinterlegt werden. Die Inhalte werden übersichtlich aufbereitet und können direkt über den QR-Code abgerufen werden.



Verantwortlich für Verpackungs- und Compliance-Informationen

CD-LUX GmbH
Industriestraße 8
93455 Traitsching
info@cd-lux.de

Weitere Unternehmensangaben finden Sie in unserem Impressum.

Hinweis: Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der VO (EU) 2025/40 und dienen der allgemeinen Information. Viele technische Detailvorgaben und Durchführungsrechtsakte befinden sich noch in der weiteren Ausgestaltung. Die Inhalte ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte prüfen Sie Ihre individuellen Pflichten im Einzelfall mit Ihren zuständigen Fachberatern.

Haben Sie Fragen zur PPWR?

Dann rufen Sie uns bitte an. Wir freuen uns über Ihren Anruf und beraten Sie gerne persönlich.

+49 (0) 9971 - 85 710

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